Dr. Christoph Kölbel

Haftungsrecht

Für das Haftungsrecht ist in erster Linie Rechtsanwalt Dr. Kölbel zuständig.

Anwaltsregress und Arzthaftung
Anwaltsfehler und ärztliche Fehler können empfindliche Schäden verursachen. Oft ist aus Sicht des Patienten bzw. Mandanten ein Vertrauensbruch gegeben. Im Schadensfall ist regelmäßig der verlässliche Informationsfluss gestört. Wir beraten unsere Mandanten, wie benötigte Informationen zu beschaffen sind und übernehmen maßgeschneidert für sie das weitere ausserprozessuale und ggf. gerichtliche Vorgehen.

Kfz-Unfallregulierung
Wir führen für unsere Mandanten die komplette Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall durch. Dazu gehört die Korrespondenz mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, dem eigenen Kaskoversicherer, den anderen Unfallbeteiligten sowie den hinter diesen stehenden Haftpflichtversicherungen. Uns steht das GDV-Online-Abfragesystem zur Verfügung sowie die Möglichkeit der sicheren elektronischen Kommunikation mit zahlreichen Versicherungsunternehmen über das Drebis-System. Verschließen sich die Regulierungspflichtigen einer zufriedenstellenden ausserprozessualen Schadensregulierung übernehmen wir die Prozessvertretung unserer Mandantschaft


Sonstiger Schadensersatz
Grundsätzlich sind die Vorgaben des Schadensersatzrechts für alle Haftungsbereiche gleich. Aus diesem Grund vertreten und beraten wir unsere Mandanten grundsätzlich in allen Bereichen des gesetzlichen Haftplichtrechts sowie in Bezug auf vertraglichen Schadensersatz.


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